Im Nachgang zu dem letzten Vortrag von Frau S. Benary-Höck, der im
Feb.2018 stattfand, haben wir diesmal einen Workshop veranstaltet.
Beim Workshop wurden einige Vordrucke der Vollmacht verteilt, und es wurde erklärt, worauf man beim Ausfüllen achten sollte.
Die Vollmacht umfasst zwei Versionen:
1) die Vollmacht für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten
2) die Vollmacht für einzelne Angelegenheiten ( Gesundheit,
Vermögen und Aufenthaltsbestimmung)
Um sich in Bankangelegenheiten vertreten zu lassen, sollte man ein von der Bank vorgeschlagenes Vollmachtsformular verwenden.
Die Vollmacht muss freiwillig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte verfasst und mit dem vollständigen Namen, Ort, Datum und der eigenhändigen Unterschrift versehen werden.
Man kann entweder nur einer Person oder mehreren Personen die Vollmacht erteilen.
Es ist sehr wichtig, dass man einer Person, der man absolut vertraut, die Vollmacht erteilt.
Das absolute Vertrauen ist erforderlich, weil es keine rechtliche Kontrollinstanz für den Bevollmächtigten gibt.
Jeder Bevollmächtigte muss über den Ort der Aufbewahrung der Vollmacht informiert sein und die Vollmacht muss jederzeit auffindbar sein.